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Die Gesellschaft steht, jetzt müssen die Systeme sie kennen

Notartermin, Handelsregistereintrag und Steuernummer sind ein Ablauf. Die Überraschung kommt danach: Rechnungsvorlage, Belegfluss, Impressum und Vertragstexte wissen noch nichts von der neuen Gesellschaft.

Die Gründungsentscheidung prägt die Systeme

Ob GmbH, UG oder Zweigniederlassung einer bestehenden Gesellschaft ist nicht nur eine rechtliche Frage. Die Wahl bestimmt, welche Angaben auf der Rechnung Pflicht sind, wie gebucht wird und wer im Impressum steht. Wir treffen diese Entscheidung nicht, planen aber ihre technischen Folgen von Anfang an.

Wer was macht

Gründung und laufende Buchhaltung laufen über unser Partnerbüro; regulierte steuerliche Arbeiten übernimmt eine zugelassene Partnerkanzlei; rechtliche Fragen gehen an Partneranwaltskanzleien. OzyCore koordiniert diese drei und baut die digitale Seite. Wir schreiben das aus, weil Steuer- und Rechtsberatung in Deutschland reglementiert sind und wir sie nicht erbringen.

Die digitale Arbeit nach der Gründung

Die neuen Gesellschaftsdaten müssen überall greifen: Rechnungsvorlage und Nummernkreis, der Weg der Belege in die Buchhaltung, Impressum und Datenschutzhinweis, Domain und Geschäfts-E-Mail, der Kontoinhaber beim Zahlungsdienstleister. Jede Aufgabe ist für sich klein; getrennt behandelt bleiben sie monatelang halbfertig.

Die ersten dreißig Tage nach der Gründung

  • Rechnungsvorlage und Nummernkreis mit den Pflichtangaben stehen
  • Der Weg der Belege in die Buchhaltung ist festgelegt
  • Impressum und Datenschutzhinweis zeigen die neue Gesellschaft
  • Domain, E-Mail und Zahlungskonto laufen auf die richtige Firma
Übernehmen Sie die Gründung selbst?

Die Gründung läuft über unser Partnerbüro; Notar- und Registerschritte finden dort statt. OzyCore übernimmt die Koordination und baut die daraus folgende digitale Arbeit. Sie haben durchgehend einen Ansprechpartner, während die regulierten Schritte bei der dafür zugelassenen Seite bleiben.

Geht es auch ohne deutsche Gesellschaft?

Für manche Tätigkeiten ja, für andere nein, und das hängt von Ihrem Fall ab. Eine Influencer-Kampagne etwa setzt auf Ihrer Seite keine deutsche Gesellschaft voraus. Dauerhafter Vertrieb, lokale Rechnungsstellung oder Einstellungen ändern die Antwort; das klären wir mit einer Partneranwaltskanzlei statt zu raten.

Sprechen wir über Ihren Gründungsplan

Schreiben Sie, wo Sie stehen. Wir sagen Ihnen, welcher Schritt wirklich als Nächstes kommt, auch wenn die Antwort lautet, dass Sie uns noch nicht brauchen.