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Aus den USA nach Deutschland: was tatsächlich anders läuft

Das Produkt mag dasselbe sein, Rechnungsstellung, Daten und Werberegeln sind es nicht. Die meisten US-Unternehmen merken das nach dem Eintritt, und spät zu merken ist teurer.

Eine deutsche Rechnung ist nicht dasselbe Dokument

Pflichtangaben, Steuerausweis und Nummernkreise unterscheiden sich von einer US-Verkaufsrechnung. Dazu kommt die E-Rechnungspflicht: strukturiertes Format erzeugen, an die Buchhaltung übergeben, revisionssicher archivieren. Das ist eine Änderung des Ablaufs, keine Einstellung im Abrechnungssystem.

Auf der Datenseite ist die Frage Ihre Zertifizierung

Für Übermittlungen zwischen EU und USA existiert ein Rahmen; ob Ihr Unternehmen sich darauf stützen kann, hängt von der Zertifizierung ab, und das ist eine Rechtsfrage. Die Folge auf unserer Seite: welche Daten den Atlantik überqueren, muss von Anfang an sichtbar sein, und wo möglich sollte die Architektur die Übermittlung gar nicht erfordern. Die Einschätzung geht an Partneranwaltskanzleien.

Für den deutschen Markt braucht es keine deutsche Gesellschaft

Produktseite und Marketingseite können getrennt vorangehen. Unsere Schwestermarke OzyCore Studio produziert Video und Werbung für den deutschen Markt und führt Creator-Kampagnen für die türkischsprachige Zielgruppe in Deutschland. Dafür ist auf Ihrer Seite keine deutsche Gesellschaft nötig; Kampagne, Kennzeichnung und Reporting finden in Deutschland statt.

Vier Fragen, die vor dem Eintritt geklärt gehören

  • Welche Gesellschaft stellt die Rechnung an deutsche Kunden
  • Aus welchem System und in welchem Format entsteht die Rechnung
  • Welche Kundendaten reisen in die USA, und ist das nötig
  • Wird das Marketing in Deutschland oder aus der Ferne geführt
Brauchen wir eine deutsche Gesellschaft für den deutschen Markt?

Nicht in jedem Fall. Kampagnen, Content-Produktion und Werbung setzen auf Ihrer Seite keine deutsche Gesellschaft voraus. Dauerhafter Vertrieb, lokale Rechnungsstellung oder Einstellungen ändern die Antwort; das ist eine rechtliche Einschätzung, die wir mit einer Partneranwaltskanzlei klären. Ist eine Gründung nötig, läuft sie über unser Partnerbüro.

Ist die Zeitverschiebung ein Problem?

In der Praxis nicht, denn der Großteil der deutschen Seite muss ohnehin zu deutscher Zeit laufen: Notar, Register, Bank, Buchhaltung, Dreh. Praktisch bewährt hat sich, Entscheidungsgespräche in den überlappenden Stunden zu führen und die deutsche Seite außerhalb davon von uns führen zu lassen.

Planen wir Ihren Markteintritt

Beschreiben Sie Produkt und Ziel. Wir sagen Ihnen, welche Seite zuerst gelöst werden muss.